05.03.05.10 (Baden-Württemberg) Instand halten von komplexen Betriebsmitteln (Anlagenmechaniker/-in)
- Laufende Nr
- 219
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.05
- SYS_4
- 05.03.05.10
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Mechanik
- ERAAA
- Instand halten von komplexen Betriebsmitteln (Anlagenmechaniker/-in)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 9
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten
Analysieren von Fehlern und Störungen an komplexen Betriebsmitteln mit mechanischen, hydraulischen, pneumatischen Komponenten, ggf. unter Anwendung von Diagnosesystemen. Art und Umfang der Störungs- und Schadensbehebung innerhalb bestimmter Grenzen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festlegen bzw. absprechen und durchführen. In wichtigen Fällen den Vorgesetzten informieren und Vorschläge zur Schadensbehebung machen. Die instandgesetzten Anlagen in Betrieb nehmen. Maschinensteuerungen
anpassen, Bearbeitungsprogramme korrigieren, Testläufe durchführen und entsprechende Dokumentation erstellen. Bediener einweisen.
Umfangreiche und schwierige Reparaturen, Erweiterungen und Umbauten durchführen. Anfertigen von Ersatzteilen, Zusatz- und Hilfseinrichtungen nach Zeichnung, Skizze, Muster oder Anweisung. Schwachstellen analysieren und beseitigen bzw. bei der Erarbeitung von Vorschlägen zur Schwachstellenbeseitigung mitwirken. Bei der Demontage und Montage elektrischer Baugruppen mitarbeiten.
Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungs- arbeiten
Durchführen schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Betriebsmitteln nach vorliegenden Wartungsplänen. Maßnahmen zur wirtschaftlichen Wartung und Instandhaltung sowie zur Anpassung von Wartungsstandards anregen.
Erstellen von Neuanfertigungen
Neuanlagen und Erweiterungen nach vorgegebenen Plänen erstellen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Die Durchführung von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Betriebsmitteln erfordert eine 3 ½-jährige Berufsausbildung (z.B. als Industriemechaniker/-in). | B2 | 13 |
| E Erfahrung Die Kenntnisse von Aufbau und Funktion der unterschiedlichen, komplexen Betriebsmittel, das Analysieren der Störungen, das Festlegen von Art und Umfang der Schadensbehebung, das Durchführen umfangreicher, schwieriger Reparaturen und Umbauten sowie schwieriger, hochwertiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erfordern eine Erfahrungszeit von bis zu 5 Jahren. | E4 | 8 |
| D Denken Die Störungsanalyse, die Festlegung von Art und Umfang der Störungsbeseitigung sowie die Festlegung der Arbeitsabläufe und die Durchführung der Reparaturen der Betriebsmittel erfordern die Auswahl und Anwendung von Lösungswegen aus bekannten Lösungsmustern. | D3 | 5 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Vorgaben mit Handlungsspielraum bei Teilarbeitsaufgaben (Festlegung von Art und Umfang der Störungsbeseitigung, selbständige Durchführung von Reparaturen an komplexen Betriebsmitteln). H3 | 5 |
| K Kommunikation Es ist eine routinemäßige Abstimmung mit der Produktion und den betrieblichen Vorgesetzten erforderlich. | K2 | 3 |
| F Mitarbeiterführung | Keine | |
| Summe Punkte | - | - 34 |